Baugutachter Rosenheim

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Jens Palfi Rosenheim
Dipl.-Ing.

Jens Palfi

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 08062 777 90 20
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Qualifikation

  • Diplom Bauingenieur
  • Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu
  • Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Beratender Ingenieur (BayIkaBau)
  • Bauvorlageberechtigung i.S.d. Art. 61 (3) BayBO
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Rosenheim steht Ihnen Dipl.-Ing. Herr Jens Palfi als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Jens Palfi kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Rosenheim, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Rosenheim kommen bzw. sich nicht in Rosenheim auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Rosenheim - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Rosenheim ist eine kreisfreie Stadt welche im Regierungsbezirk Oberbayern im Alpenvorland liegt. Die Flüsse Mangfall und Inn finden in Rosenheim ihren Zusammenfluss. Die Stadt Rosenheim wir vom Landkreis Rosenheim umschlossen und ist ebenfalls der Verwaltungssitz des Landkreises Rosenheim. Über 60.000 Menschen leben in der drittgrößten Stadt Bayerns. Rosenheim entstand im 13. Jahrhundert als Ansiedlung von Schiffsleuten am westlichen Ufer des Inns. Das Stadtzentrum von Rosenheim liegt deshalb nicht am Flussufer, da der sumpfige Boden an der Mangfallmündung lange nicht bebaut werden konnte. Nicht weit von Rosenheim entfernt findet man Städte wie München, Salzburg und Innsbruck. Außerdem bietet Rosenheim aufgrund seiner Lage eine Menge Freizeitaktivitäten. Im Umkreis von ungefähr 25 km findet man viele Badeseen wie z.B. den Chiemsee. Aber auch Berge des nördlichen Alpenrands laden im Umkreis von Rosenheim zum Skifahren, Wandern oder zum Mountainbiken ein. Außerdem kann man in Rosenheim regelmüßige Feste wie das Rosenheimer Starkbierfest, das Rosenheimer Stadtfest, das Rosenheimer Herbstfest, den Christkindlmarkt und viele weitere Veranstaltungen besuchen.

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