Sachverständiger Rosenheim
![Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Jens Palfi Rosenheim Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Jens Palfi Rosenheim](/images/partnerseiten-bild/252/baugutachter-bausachverstaendige-immobiliengutachter-palfi-muenchen.jpg)
Jens Palfi
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 08062 777 90 20Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Diplom Bauingenieur
- Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ISO 17024 – certcouncil.eu
- Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ISO 17024 – certcouncil.eu
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Beratender Ingenieur (BayIkaBau)
- Bauvorlageberechtigung i.S.d. Art. 61 (3) BayBO
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Rosenheim steht Ihnen Dipl.-Ing. Herr Jens Palfi als Sachverständiger zur Verfügung.
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Jens Palfi kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Rosenheim, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Rosenheim kommen bzw. sich nicht in Rosenheim auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Rosenheim - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Rosenheim ist eine kreisfreie Stadt welche im Regierungsbezirk Oberbayern im Alpenvorland liegt. Die Flüsse Mangfall und Inn finden in Rosenheim ihren Zusammenfluss. Die Stadt Rosenheim wir vom Landkreis Rosenheim umschlossen und ist ebenfalls der Verwaltungssitz des Landkreises Rosenheim. Über 60.000 Menschen leben in der drittgrößten Stadt Bayerns. Rosenheim entstand im 13. Jahrhundert als Ansiedlung von Schiffsleuten am westlichen Ufer des Inns. Das Stadtzentrum von Rosenheim liegt deshalb nicht am Flussufer, da der sumpfige Boden an der Mangfallmündung lange nicht bebaut werden konnte. Nicht weit von Rosenheim entfernt findet man Städte wie München, Salzburg und Innsbruck. Außerdem bietet Rosenheim aufgrund seiner Lage eine Menge Freizeitaktivitäten. Im Umkreis von ungefähr 25 km findet man viele Badeseen wie z.B. den Chiemsee. Aber auch Berge des nördlichen Alpenrands laden im Umkreis von Rosenheim zum Skifahren, Wandern oder zum Mountainbiken ein. Außerdem kann man in Rosenheim regelmüßige Feste wie das Rosenheimer Starkbierfest, das Rosenheimer Stadtfest, das Rosenheimer Herbstfest, den Christkindlmarkt und viele weitere Veranstaltungen besuchen.